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davque

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. September 2026

Redaktionshinweis: Diese Fassung ist ein Gerüst und ersetzt keine anwaltlich erstellten AGB. Insbesondere Haftung, Gewährleistung und Leistungsumfang müssen vor dem Livegang geprüft werden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen davque (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Sicherheitstestleistungen. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die Durchführung vereinbarter Sicherheitsuntersuchungen an den im Einzelvertrag benannten Systemen sowie die Dokumentation der Ergebnisse in einem Report. Die Leistung ist eine Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg – insbesondere das Auffinden aller vorhandenen Schwachstellen – wird ausdrücklich nicht geschuldet.

§ 3 Autorisierung und Mitwirkung

Vor Beginn jeder Testdurchführung übergibt der Auftraggeber eine von einer zeichnungsberechtigten Person unterzeichnete Testautorisierung. Diese benennt den Prüfgegenstand, die einbezogenen Domains und Adressbereiche, das Testzeitfenster, erlaubte und ausgeschlossene Techniken sowie einen während des Testfensters erreichbaren Notfallkontakt.

Der Auftraggeber sichert zu, für sämtliche in den Prüfumfang einbezogenen Systeme verfügungsberechtigt zu sein oder die erforderlichen Einwilligungen Dritter – insbesondere von Hosting- und Dienstanbietern – eingeholt zu haben. Ohne vollständig vorliegende Autorisierung beginnt der Auftragnehmer nicht mit der Durchführung.

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die erforderlichen Zugänge, Testdaten und Ansprechpartner bereit. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend.

§ 4 Durchführung

Der Auftragnehmer führt die Leistungen nach anerkannten Methoden und dem Stand der Technik durch. Bei drohender erheblicher Beeinträchtigung des Produktivbetriebs bricht der Auftragnehmer die betreffende Maßnahme ab und informiert unverzüglich den Notfallkontakt. Verfügbarkeitstests werden nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung durchgeführt.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Es gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Festvergütung für den dort definierten Umfang. Eine Erweiterung des Umfangs bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich. Der Auftragnehmer verwendet Erkenntnisse aus dem Projekt nicht für eigene Veröffentlichungen, es sei denn, der Auftraggeber hat schriftlich zugestimmt. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 7 Umgang mit Ergebnissen

Der Report ist ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte – etwa an Kunden oder Auditoren – ist zulässig, soweit sie dem Nachweiszweck dient; eine Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 8 Aufbewahrung und Löschung

Projektbezogene Daten werden nach Ablauf der im Einzelvertrag vereinbarten Frist, standardmäßig 30 Tage nach Übergabe des Reports, gelöscht. Die Löschung wird protokolliert und auf Anforderung bestätigt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. TODO: Haftungshöchstsumme und Verhältnis zur Berufshaftpflicht anwaltlich festlegen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.